Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(1) Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn Sie von Sinosys eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten haben. Auch der Kaufvertrag kommt erst nach Übermittlung der Auftragsbestätigung zustande.
(2) Jede Aufhebung, Änderung, Kündigung oder Ergänzung dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.
(3) Kostenvoranschläge und Angebote werden gewissenhaft erstellt sind jedoch unverbindlich. An den zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen behält sich Sinosys das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne die schriftliche Zustimmung von Sinosys dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
(4) Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Ist in diesem Auftrag auch eine Softwarekomponente enthalten, so erkennt der Kunde auch die Nutzungslizenzbedingungen (EULA) für diese Komponente an.
(1) Für Produkte gelten die Kaufpreise zum Zeit-punkt der Bestellung. Die Wartungsgebühren und Preise für sonstige Dienstleistungen ergeben sich aus den entsprechenden Verträgen.
(2) Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich zzgl. Versand-kosten. Diese sind abhängig von der Art der Liefe-rung.
(1) Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzüge fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Sinosys über den Betrag verfügen kann.
(2) Bei individueller Software gelten die im Angebot formulierten Zahlungsbedingungen.
(3) Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir be-rechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentral-bank nach Diskont-Übertretungsgesetz zu berech-nen.
(4) Wechsel oder Schecks werden nur nach schrift-licher Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung
(1) Die Lieferzeit ist abhängig von der Art der Liefe-rung. Bei Download wird dieser innerhalb von 24Stunden nach Auftragsbestätigung bereitgestellt.
(2) Bei individueller Software gelten die entspre-chenden Angaben des Angebotes.
(3) Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches von Sinosys liegen, können zu einer entsprechenden Verlängerung der Liefer-zeit führen.
(4) Sinosys behält sich Konstruktions- und Prog-rammänderungen während der Lieferzeit am Sys-tem vor, sofern sich die Funktionalität nicht vermin-dert.
(2) Im Falle eines Wiederrufes ist der Kunde zur vollständigen Löschung der Software etwaigen Sicherungskopien und der auf seinem Rechnersystem installierten Dateien der Software sowie zur Rückgabe der Dokumentation verpflichtet. Sinosys ist berechtigt, hinsichtlich dieser Löschung eine eidesstattliche Versicherung des Kunden zu verlangen.
(3) Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
(4) Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuge-währen und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.
(5) Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Dies gilt auch für entsiegelte CDs oder DVDs.
(2) Alle Schadensersatzansprüche sind unverzüg-lich schriftlich geltend zu machen.
(3) Schadenersatzansprüche verjähren nach 12 Monaten.
(4) Der Kunde stellt Sinosys von allen Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung dieser Bedingungen hinausgehen.
(5) Sinosys übernimmt ab Lieferung für die Dauer von 12 Monaten die Gewährleistung. Die Gewähr-leistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnut-zung sowie auf Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, mangelhafte Wartung, Verunreinigung, Verwendung falschen Zubehörs, sowie durch ungewöhnliche Einflüsse, die während des Transports entstehen.
(6) Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Dritten unternommen werden oder wenn der Kunde nicht von Sinosys zugelasse-ne Betriebssysteme oder Officesysteme benutzt.
(2) Ein Anspruch auf Wandelung oder Rücktritt besteht nicht, es sei denn, dass Sinosys nicht in der Lage ist, den Schaden zu beheben. Schadenser-satzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
(3) Der Kunde hat zur Mängelbeseitigung Sinosys eine entsprechende Gelegenheit und einen be-stimmten Zeitraum zu gewähren.
(2) Beider Parteien haben das Recht zur außeror-dentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Insbesondere ist Sinosys bei erheblichen Verstößen gegen vertragliche Verpflichtungen durch den Lizenznehmer zur fristlosen Kündigung berechtigt.
(3) Jede Aufhebung, Änderung, Kündigung oder Ergänzung dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.
(2) Wir sind berechtigt, auch am Ort des Kunden zu klagen.
(3) Für diesen Vertrag und sämtliche Rechtsbezie-hungen der Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) An die Stelle einer unwirksamen Klausel werden Lizenznehmer und –geber eine rechtswirksame Ersatzregelung treffen, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst Nahe kommt.
(2) Wir halten die einschlägigen Datenschutzbe-stimmungen selbstverständlich (BDSG und NdsDSG) ein.